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Tierarztpraxis Gerhard Lommel

Gerhard Lommel

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67722 Winnweiler

 

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gerhardlommel@web.de

 

 

Tierarztpraxis Gerhard Lommel
Tierarztpraxis Gerhard Lommel

Einsatz von Antibiotika bei Pferden ab 01.01.2026

Wichtig: Gesetzliche Neuerungen für Pferdebesitzer: Erfordernis Ihrer Betriebsnummer sowie der Lebens- und Transpondernummer Ihres Pferdes!!

 

Die Erhebung von Daten zu antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln gemäß der EU-Arzneimittelverordnung sieht in der zweiten Stufe neben der bisher erforderlichen Dokumentation von Antibiotikaeinsatz in der Nutztierpraxis nun auch die Antibiotika-Meldung bei weiteren Tierarten ab 2026 vor. Damit besteht ein verpflichtendes Antibiotikamonitoring ab dem 01.01.2026 für weitere Tierarten:

  • Pferde (inklusive Nicht-Schlachttiere)
  • Schafe und Ziegen
  • Gänse und Enten
  • Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung

Für diese Tierarten gilt:

Die Datenerhebung erfolgt unabhängig von Nutzungsart oder Bestandsgröße und ist für jedes einzelne Tier erforderlich. 

Das bedeutet, dass Sie als Pferdebesitzer uns als Tierarztpraxis Ihre HIT-Nummer (Betriebsnummer) sowie die Lebensnummer und die Transpondernummer Ihres Pferdes vor der Behandlung mit Antibiotika zur Verfügung stellen müssen.

 

Die HIT-Nummer (oder Betriebsnummer)

 

Die Nummer ist eine 12stellige Nummer ( Beispiel: 07 333 111 0000) und wird auch Betriebsnummer oder Registriernummer genannt.

HIT ist die Abkürzung für Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, eine Informationsplattform für Veterinär- und Agrarverwaltung in Europa.

Vergeben wird die HIT-Nummer – auch Registrier- oder Betriebsnummer genannt – vom Veterinäramt.

HIT-Nummer nicht gleich Tierhalternummer

Neben der HIT-Nummer existiert noch die Tierhalternummer. Beide Nummern sind unterschiedlich und dienen unterschiedlichen Zwecken. Die Tierhalternummer dient zur Anmeldung in der Tierseuchenkasse. Die HIT-Nummer dagegen ist entscheidend, um den Equidenpass zu erstellen.

 

Equidenpass seit 2010 EU-weit Pflicht

Ein Equidenpass ist seit der Einführung der EU Pferdepassverordnung in 2010 Pflicht. Er wird vom zuständigen Zuchtverband ausgestellt. Der Equidenpass ist einem Pferd lebenslang zugeordnet und direkt mit der Equiden-Datenbank verknüpft. 

In den Equidenpass eingetragen ist die Lebnsnummer und die Transpondernummer des Pferdes (Mikrochip). Diese sowie die HIT-Nummer sind die wesentlichen Informationen, die Sie dem Tierarzt als Pferdehalter zur Verfügung stellen müssen, um eine korrekte Zuordnung des behandelten Tieres zu gewährleisten.

 

 

 

Datenerhebung Pferd
Benötigte Daten für die Erfassung von Antibiotika beim Pferd: Name des Eigentümers, Name des Pferdes, Transpondernummer, Lebensnummer und Betriebsnummer des Eigentümers
BRNB42200C046DC_004564.pdf
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